Gesundheitsfonds

Start 1.1.2009 für gesetzlich Versicherte


Der Gesundheitsfonds startet am 1.1.2009 mit einem einheitlichen Beitragssatz von 15,5% für die gesetzlich Versicherten in Deutschland.

Im Gegensatz zum bisherigen System können die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht mehr den Beitragssatz selber festsetzen.

Es gilt nunmehr für alle Versicherte der gleiche Beitragssatz. Ein Wettbewerb über Kosten ist somit kaum noch möglich (es kann ein kleiner Teil des Überschusses an die Versicherten ausgezahlt werden bzw. ein geringer Zusatzbeitrag erhoben werden).
Die bisherige Regel zur Beitragshöhe - viele gut verdienende und gesunde Mitglieder = niedriger Beitragssatz - gilt nun nicht mehr.
Die Beiträge werden zentral in den Gesundheitsfonds eingezogen und dann nach einem Verteilungsschlüssel auf die Krankenkassen aufgeteilt. Dabei spielt auch der Gesundheitszustand der Versicherten eine Rolle.